Einige Impressionen über den Amateurfunk
EMVU Gutachten - Bahnstromversorgung
Berechnung der Schutzabstände nach BEMFV
für ortsfeste Funkanlagen
Bei Errichtung einer Funkstelle ist vor Betriebsaufnahme eine Anzeige nach BEMFV an die zuständige Behörde zu schicken. Der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ist von jedem Betreiber einer Funkstelle uneingeschränkt und jederzeit zu gewährleisten. Daher müssen bei ortsfesten Sendefunkanlagen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 oder mehr als 10 Watt die grundlegenden Anforderungen zur Sicherheit von Personen im Strahlunsfeld der Antenne erfüllt werden.
Zur Bestimmung der Grenzfeldstärken gibt es zwei Möglichkeiten: Rechnen oder Messen. Die Ermittlung der Schutzabstände durch Nahfeldmessung ist kompliziert und setzt genaue Kenntnisse der Vorgänge im Nahfeld voraus. Es ist also nicht so einfach wie immer angenommen wird. Rechnen ist einfacher als messen.
Die entscheidende Größe für die Ermittlung der Schutzabstände ist die tatsächlich von der Antenne abgestrahlten Leistung, die und der Antennengewinn können sehr einfach berechnet werden, wenn die Parameter und die Geometrie der Antennenanlage bekannt sind.
Als Privieg wird nur Funkamateuren in Deutschland zugestanden eine solche Anzeige selbst zu erstellen. Die von deutschen Funkamateuren geforderte Selbsterklärung muss immer vor Aufnahme des Amateurfunkdienstes der Behörde vorliegen. Darüber hinaus muss jede Änderung an der Amateurfunkanlage, die die Strahlungsleistung verändert, angezeigt werden. Nach aktuellen Unterlagen der Bundesnetzagentur senden 90 % der Funkamateure mit einer Leistung kleiner 10 W EIRP (etwa 2 W PEP) und benötigen daher keine Standortbescheinigung. Eine kostenpflichtige Überprüfung hält sich die Behörde vor.
Dr. rer. nat. Walter F.B. Schau, Dipl. Ing., Ing. grad